
SACHVERSTÄNDIGE GRUNSTÜCKS- UND IMMOBILIENBEWERTUNG
Wertermittlung für Immobilien und Grundstücke, Bewertung von Mieten und Pachten, Bewertung von Immobilien im Erbschaftsfall und gegenüber den Finanzbehörden, Unterstützung bei Kaufentscheidungen. Die Gründe für eine Immobilien- oder Grundstücksbewertung können sehr vielfältig sein.
Ein Wertgutachten dient als wertvolle Hilfe zum Beispiel für:
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Vermögensauseinandersetzungen bei Familienrechtsangelegenheiten
- Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung
- Steuerliche Zwecke (z.B. bei Festsetzungen von Erbschafts- und Schenkungssteuer, bei Übernahmen von Firmenvermögen in das Privatvermögen)
- Beleihung
- Zwangsversteigerung
Ganz gleich, ob Sie den Verkehrswert eines geerbten Einfamilienhauses oder eines Mietshauses erfahren wollen, ob Sie sich an einem großen Projekt als Anteilseigner beteiligen wollen oder selbst eine Immobilie in Stand setzen wollen, um diese gewinnbringend am Markt zu platzieren: Wir stehen Ihnen als kompetente Partner zur Verfügung.
Als Sachverständige erstellen wir Ihnen Verkehrswertgutachten für alle erdenklichen Fälle. Unsere Ta¨tigkeit als Sachversta¨ndige liegen in der unabhängigen fachlichen Information oder Beratung. Ein Gutachten schafft Klarheit, notwendige Transparenz und Sicherheit für alle Marktbeteiligten, da der Wert einer Immobilie oder eines Grundstückes zuverlässig und belastbar ermittelt wird.
Unabhängig von den Beweggründen, die Sie für eine fachkundige Wertermittlung haben, bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
ERSTELLUNG VON VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Verkehrswertgutachten bilden fachgerecht und detailliert den Wert eines Grundstückes oder einer Immobilie ab. Der Verkehrswert (Marktwert) ist die Prognose des am wahrscheinlichsten zu erzielenden Preises einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstückes, bezogen auf einen bestimmten Stichtag, unter Berücksichtigung aller relevanter Eigenschaften, wie z. B. Lage, Zustand, Ausstattung sowie rechtliche Gegebenheiten.
Neben den einschlägig bekannten Wertermittlungsmethoden kann eine Wertermittlung auch nach dem international anerkannten „Discounted Cash Flow Verfahren“ ermittelt werden.
Anwendungsbeispiele: Veräußerung, Hilfestellung bei Kaufentscheidungen, Beleihungszwecke, Vermögensauseinandersetzungen, Erbschaftsangelegenheiten, steuerliche Zwecke, Vermögenswertermittlungen, Immobilienbewertung in Fonds, Renditeprognosen für Investoren, Bewertung von Rechten, Enteignung und Entschädigung.
ERSTELLUNG VON KURZGUTACHTEN
Ein Kurzgutachten stellt die verkürzte Form eines Verkehrswertgutachtens dar. Die kosten- und zeitsparende Form dieses Gutachtens ist in der Regel dann sinnvoll, wenn eine objektive und parteienunabhängige Wertermittlung benötigt wird.
Anwendungsbeispiele: Veräußerung, Kauf, einvernehmliche Trennungsangelegenheiten, objektive Vermögensermittlungen.
DURCHFÜHRUNG VON DUE DILIGENCE ANALYSEN
Unter Due Diligence Analyse versteht man die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung einer Immobilie im Rahmen eines beabsichtigten Kaufes. Es handelt sich hierbei um die Beschaffung und Aufarbeitung von Informationen im Sinne einer Kaufprüfung, wobei insbesondere die Wirtschaftlichkeit, die Marktsituation und die Ertragslage untersucht werden.
Ziel dieser Methode ist die Verbesserung der Qualität der Entscheidung sowie die Erhöhung der Genauigkeit der Wertermittlung aufgrund des erhöhten Informationsstandes.
Anwendungsbeispiele: Investition im Immobilienbereich, Veräußerung von Immobilen, Umschichtung von Finanzmitteln.
SACHVERSTÄNDIGE ZUSTANDSFESTSTELLUNG
Bei der sachverständigen Zustandsfeststellung handelt es sich um die Aufnahme und Dokumentation des Zustandes einer Immobilie. Die Zustandsfeststellung des Objektes erfolgt in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form.
Unabhängige Zustandsfeststellung dienen vor allem dazu, Unstimmigkeiten, durch die im Verlauf der Nutzung eines Objektes entstandenen Veränderungen bzw. Schädigungen, unbürokratisch zu regeln. Hierbei steht nicht die Feststellung möglicher Schäden im Vordergrund sondern vielmehr die unabhängige und objektive Gesamtbeurteilung des Objektes.
Anwendungsbeispiele: Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Übergabe oder Übernahme eines Mietobjektes bzw. einer Immobilie